Ihre VorsorgeIn unserer Gesellschaft ist der Tod ein Thema, über das nur ungern gesprochen wird. Für die eigene Bestattung vorzusorgen fällt den meisten Menschen schwer, man verdrängt die Gedanken daran. Aber: Nur wer sich zumindest einmal mit diesem Thema beschäftigt, kann sicherstellen, dass die eigenen Wünsche auch finanziell abgesichert sind. Daher bieten wir Ihnen neben der reinen Bestattungsdienstleistung auch verschiedene Vorsorgemöglichkeiten an. Absicherung für den letzten WegEine Sterbegeldversicherung übernimmt die Kosten einer würdevollen Bestattung. Sichern Sie sich ab. mehr Infos Ein gutes Gefühl, alles geregelt zu habenSchon zu Lebzeiten die eigene Bestattung regeln und finanziell absichern. Mit der Bestattungsvorsorge kein Problem. mehr Infos Sicherheit für die letzte RuhestätteDer IDEAL RuhestättenSchutzbrief deckt die finanziellen Schäden von Beschädigung, Vandalismus und Diebstahl von Grabanlagen ab. mehr Infos Angemessene, im Rahmen der ortsüblichen Kosten getroffene, Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt!Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 13.02.2009 (S 47 SO 188/06) darüber entschieden, dass es auch einem Sozialhilfeempfänger erlaubt ist, eine angemessene Bestattungsvorsorge im Rahmen der ortsüblichen Kosten zu treffen. Bewegt sich die Vorsorge nicht im Rahmen, entfällt der Sozialhifeanspruch - in diesem Fall die Übernahme der Heimpflegekosten. Einzelheiten zur Entscheidung: Wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen, können Sie diese finanziell absichern. Das ist eine sehr gute Nachricht. Zu diesem Moment ist unklar, wie hoch zum Zeitpunkt des Todes die ortsüblichen Kosten und Gebühren für die gesamte Bestattung sein werden. Daher sollte die Versicherungssumme aus den derzeitigen ortsüblichen und angemessenen Bestattungskosten zuzüglich eines Aufschlages für etwaige Preissteigerungen gebildet werden, um im Todesfall ausreichend, aber auch angemessen abgesichert zu sein. Geld, welches später nicht für die Bestattung benötigt wird, wird dann an die Hinterbliebenen zurück gezahlt. Wenn die ortsüblichen Kosten ca. 3.500 € betragen, Sie aber mit 8.000 € Ihre Bestattung absichern, ist das nach Ansicht des Sozialgerichtes Dortmund unangemessen hoch. Wird dann ein Antrag auf Übernahme anderer Kosten wie z.B. im zu entscheidenden Fall hinsichtlich der Übernahme der Pflegekosten gestellt, kann dieser mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Differenzbetrag von 4.500 € vorrangig zur Deckung der Heimpflegekosten einzusetzen wäre. Angemessene, im Rahmen der ortsüblichen Kosten getroffene, Bestattungsvorsorge ist vor dem Zugriff des Sozialamtes geschützt!Das Sozialgericht Dortmund hat mit Urteil vom 13.02.2009 (S 47 SO 188/06) darüber entschieden, dass es auch einem Sozialhilfeempfänger erlaubt ist, eine angemessene Bestattungsvorsorge im Rahmen der ortsüblichen Kosten zu treffen. Bewegt sich die Vorsorge nicht im Rahmen, entfällt der Sozialhifeanspruch - in diesem Fall die Übernahme der Heimpflegekosten. Einzelheiten zur Entscheidung: Wenn Sie eine Bestattungsvorsorge abschließen, können Sie diese finanziell absichern. Das ist eine sehr gute Nachricht. Zu diesem Moment ist unklar, wie hoch zum Zeitpunkt des Todes die ortsüblichen Kosten und Gebühren für die gesamte Bestattung sein werden. Daher sollte die Versicherungssumme aus den derzeitigen ortsüblichen und angemessenen Bestattungskosten zuzüglich eines Aufschlages für etwaige Preissteigerungen gebildet werden, um im Todesfall ausreichend, aber auch angemessen abgesichert zu sein. Geld, welches später nicht für die Bestattung benötigt wird, wird dann an die Hinterbliebenen zurück gezahlt. Wenn die ortsüblichen Kosten ca. 3.500 € betragen, Sie aber mit 8.000 € Ihre Bestattung absichern, ist das nach Ansicht des Sozialgerichtes Dortmund unangemessen hoch. Wird dann ein Antrag auf Übernahme anderer Kosten wie z.B. im zu entscheidenden Fall hinsichtlich der Übernahme der Pflegekosten gestellt, kann dieser mit der Begründung abgelehnt werden, dass der Differenzbetrag von 4.500 € vorrangig zur Deckung der Heimpflegekosten einzusetzen wäre.
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